In der letzten Zeit kommt es einem so vor, als würden „unschöne“ Fälle von Tierquälerei gehäuft vorkommen. Möglicherweise liegt das nur an der medialen Verbreitung, Fakt aber bleibt, dass Tieren aus nicht nachvollziehbaren Beweggründen geschadet wird.

Oft liest man dann, „Tiere sind ja nur eine Sache, also interessiert das die Polizei sowieso nicht“ oder „da wird sowieso nicht ermittelt“.

Das stimmt so nicht. Es gibt ein Tierschutzgesetz, welches eindeutig den Schutz der Tiere beinhaltet: „Ziel dieses Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf“ (§ 1 (1) TSchG). Gleichzeitig soll der Tierschutz gefördert werden, was sich im § 2 zeigt: „Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz zu wecken und zu vertiefen und haben nach Maßgabe budgetärer Möglichkeiten tierfreundliche Haltungssysteme, wissenschaftliche Tierschutzforschung sowie Anliegen des Tierschutzes zu fördern.“ Auch zum Thema Tierquälerei und Tötung von Tieren gibt es klare Worte: „§ 5 (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen“, sowie „§ 6 (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.“

Und mittlerweile gibt es an vielen Stellen Staatsanwälte, die sich auf die Bearbeitung derartiger Fälle spezialisiert haben.

Daher sollte einfach jeder daran denken, dass man in vielen Fällen erfolgreiche Untersuchungen durchführen kann; hier einige Beispiele aus unseren langen Arbeitszeit:

Der Besitzer des toten Hundes sagt, er hätte sein Tier nicht mit der Schaufel erschlagen. Stattdessen wollte er das auf natürlichem Wege verstorbene Tier nur vergraben und hat dabei leider den Kopf verletzt? – Hier kann man leicht feststellen, ob die Wunden todesursächlich waren oder aber erst postmortal entstanden sind.

Ein „Pferderipper“ hat zugeschlagen – Um die Wunde herum (z.B. Messerstich) gibt es gute Chancen DNA-Material des Täters festzustellen.

Eine Katze baumelt mit Strick um den Hals tot am Baum –  Der Strick ist vom Täter möglicherweise ohne Handschuhe angefasst worden!

Kaninchen werden aus dem Freilauf gestohlen und finden sich mit gebrochenen Genick im Nachbarsgarten – Hier kann man DNA-Material am Fell des Kaninchens sichern, das möglicherweise vom Täter stammt. Mit Handschuhen ist so etwas nämlich nicht so einfach…

Das heißt also zusammengefasst: Auch tierische Fälle können (und werden) oft erfolgreich untersucht. Man muss nur mitdenken, auch wenn es manchmal schwerfällt. Dazu gehört z.B. die DNA-Spur sichern BEVOR der Tierarzt die Wunde säubert oder aber trotz aller Trauer oder Wut oder Angst um das Tier nach verwertbaren Spuren gucken. Ist ein Werkzeug benutzt, der Stall geöffnet worden? Wo wurde angefasst? Alles sicher nicht einfach, aber es kann vielleicht helfen. Und bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Tiere brauchen unseren Schutz!