In der letzten Zeit wird ja viel über Insektensterben berichtet. Inwiefern das welche Tiere betrifft und entsprechend weitere Konsequenzen für die Umwelt mit sich bringt, können und wollen wir nicht beantworten.

Fakt ist aber, dass manch einer auf die Idee kam, dass das Insektensterben die rechtsmedizinische Analytik beeinträchtigen würde. In der Rechtsmedizin gibt es den Zweig der forensischen Entomologie, der sich mit Insekten beschäftigt, die sich an, in und um eine Leiche herum ansiedeln. Ein Rechtsmediziner weiß, welche Fliegenart als erste vom Leichengeruch angelockt wird und sich gemütlich in zugänglichen Körperöffnungen oder offenen Wunden niederlässt, um ihre Eier abzulegen, wie lange diese zur Entwicklung benötigen. Wann die ersten Maden auf der Leiche herum oder aber von dieser wegkrabbeln, um sich zu verpuppen, wann, welche Käfer auftauchen, wer was am liebsten futtern mag und und und. Mit diesem Faktenwissen und entsprechenden Zeitreihen der Insektenentwicklung können Rechtsmediziner wichtige Rückschlüsse auf die Leichenliegezeit treffen.

Fehlen jetzt bestimmte Insekten, führt das zu Fehlbeurteilungen? Weiß der Rechtsmediziner auf einmal nicht mehr weiter, weil die „Eingangsfliege“ nicht mehr da ist? Das wurde der Rechtsmediziner Thorsten Schwark gefragt, zu hören in einem Beitrag von RTL Luxembourg. Wer mag: Reinhören und das große Krabbeln spüren.

das ForGen-Team

PS: Keine Angst, unser Doktor spricht Deutsch!!!

Was hat Insektensterben mit Rechtsmedizin zu tun?