Mittlerweile gibt es hervorragende Methoden aus dem Bereich der Rechtsmedizin oder der forensischen Genetik, die dabei helfen können, Verbrechen oder Todesumstände beim Menschen aufzuklären.
Nahezu all diese Methoden sind auch auf Tiere anzuwenden und leider gibt es genügend Fälle, in denen auch bei Tieren eine vernünftige Untersuchung angesagt wäre, es aber nicht getan wird. Vielleicht denkt einfach niemand, dass dies möglich ist.
Bei ForGen untersuchen wir Menschen und Tiere und arbeiten ständig daran, unsere Qualitätsansprüche auch bei den Tieren genauso einzuhalten. Dies betrifft nicht nur „einfache“ genetische Typisierungen zur Abstammung oder vielleicht für eine Mischlingsanalyse beim Hund.
Auch bei Fällen von Tierquälerei können DNA-Spuren bei der Aufklärung helfen oder möglicherweise Hinweise liefern.
So muss ein Mensch, der Pferde im Stall oder auf der Koppel verletzt oder gar umgebracht hat, irgendwo angefasst haben, um sich Zutritt zu verschaffen. Gibt es Stichwunden beim Pferd, könnten um die Stiche herum DNA-Spuren des Täters nachweisbar sein. Hat der Täter/die Täterin Hilfsmittel oder Werkzeug liegen lassen? Auch hier kann seine DNA auffindbar sein. Und hat man einen Verdächtigen, kann umgekehrt bei ihm nach DNA-Spuren des Tieres gesucht werden (Haare, Blutspuren).
Oder es stellt sich die Frage bei einem toten Tier, ob dieses eines natürlichen Todes verstorben ist und erst danach verletzt wurde (z.B. ein totes Schaf oder ein Rind mit Bissspuren, oder ein totes Pferd mit Stichwunden, wo der Verdächtige behauptet, es sei schon tot gewesen). Hier kann rechtsmedizinisch beurteilt werden, ob die Wunden vital, also schon zu Lebzeiten entstanden sind, oder aber, das Tier vor den Verletzungen bereits tot war.
Wer also eine solche Fragestellung (leider) hat, kann sich gerne an uns wenden und wir werden sehen, ob etwas getan werden kann und wenn ja, was in dem jeweiligen Fall am sinnvollsten wäre. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass Spuren gesichert werden, ohne, dass sie sofort untersucht werden, weil z.B. die Kostenfrage noch nicht geklärt ist.
Wir freuen uns (selbstverständlich nicht über die Umstände), wenn wir auch in diesen Fällen helfen können.
Aufklärung von Verbrechen an Tieren bzw. von Todesumständen bei Tieren – gleiches Recht für Menschen und Tiere