Immer mal wieder berichten wir an dieser Stelle über unsere Methoden, Untersuchungen, Fälle und
Erlebnisse. Dies dient zum einen der Information für die am Thema Interessierten und zum anderen,
um zu zeigen, was die DNA-Analyse kann (und was nicht).
Mittlerweile mehren sich unsere tierischen Fälle und teilweise ist die Fragestellung genau wie bei den
humanen Fällen, wo es um Körperverletzung oder Totschlag oder Vergewaltigung geht:
„Sind DNA-Spuren nachweisbar? Und wenn ja, sind diese einem Tatverdächtigen zuzuordnen?“
Das ist eine Standardfrage in vielen Fällen für die Polizei. Und die gleiche Fragestellung ergibt sich
immer wieder auch bei Tieren:
Fall 1:
Ein Hund wird beobachtet, wie er an einem toten Reh schnuppert. Praktischerweise werden
sofort unzählige Fotos gemacht, die zeigen, wie er seelenruhig hier und da seine Nase an das tote Tier
hält.
Die Polizei wird gerufen und der Zeuge, der auch die Fotos gemacht hatte, hilft bei der Ermittlung des
Hundes. Dem Besitzer wird vorgeworfen, sein Hund hätte das Tier gerissen. Die Polizei entnimmt
Proben und schickt sie zur Untersuchung ein. Es ergeben sich genetische Spuren, die auf ZWEI
Vertreter aus der Familie der Canidae hinweisen. Die anschließend entnommene Probe des
tatverdächtigen Hundes stimmt nur in wenigen Signalen mit denen der Spur überein; die meisten
Merkmale sind ihm nicht zuzuordnen.
Was heißt das also? Der Hund kommt als
Mit
spurenverursacher in Betracht (was auch kein Wunder
ist, wenn man die Fotos betrachtet). Sicher aber ist auch DNA eines zweiten Hundes (oder Wolfes)
nachweisbar. D.h., dass die DNA-Untersuchung nicht ausreicht, um ihn als Verursacher festzustellen.
Definitiv gab es einen zweiten Canidae an dem toten Tier.
Der reine Nachweis einer DNA ist entsprechend nicht immer ein Beweis für eine Täterschaft. Hier
existiert der Begriff der
tatrelevanten Spur
, da DNA auf vielerlei Weise an einen Tatort oder ein Opfer
gelangen kann und es obliegt den Ermittlern, dies vernünftig zu interpretieren. Unterstützt werden
sollten Sie dabei vom Gutachter, der die verschiedenen Formen des DNA-Transfers zum Fall passend
erläutern und interpretieren kann.
Fall 2:
Ein Schaf wird gerissen auf der Weide gefunden. Es werden Abstriche an den Wunden
genommen, um Speichelspuren des Tieres zu erhalten, die das Schaf getötet haben. Die Analyse
ergibt „Hund“. Hat nun ein Hund das Schaf gerissen? Auch hier stellt sich wieder die Frage nach der
tatrelevanten Spur und auch den Begriff des
„erlaubten Spurenträgers“
darf man sich merken.
Hat der Schafbesitzer möglicherweise einen Hund und wenn ja, hat dieser engen Kontakt zu den
Tieren? Dann ist eine Übertragung von Hunde-DNA auf das Schaf durchaus möglich und es sollte
immer ein Abgleich mit den möglichen „Kontaminanten“ durchgeführt werden.
Auch wichtig zu wissen ist, dass ein Negativbefund in vielen Fällen nicht funktioniert, um jemanden
auszuschließen. Sehr oft kann nicht sichergestellt werden, dass dieser nicht durch die Entnahme
verursacht wurde. Finde ich die DNA des verdächtigen Hundes nicht an dem Opfer, ist dieser nicht
einzuschließen und kann entsprechend nicht als Täter festgestellt werden. Eine „echter Ausschluss“
ist das in diesem Fall aber nicht…
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass forensische DNA-Kunde selbstverständlich etwas ganz
Tolles ist und schon in vielen Fällen zur Aufklärung beigetragen hat. Wie aber viele humane Fälle
gezeigt haben, ist der alleinige Nachweis einer DNA-Spur am Tatort oder am Opfer nicht automatisch
der Beweis für eine Täterschaft. Hier ist in den meisten Fällen eine Expertenbegutachtung des
Sachverhaltes und eine Kommunikation zwischen Ermittlungsbehörden und Analytikern nötig.
Das muss reichen für das Wochenende! Wir freuen uns auf viele weitere tierische und menschliche
Fälle und wünschen alle gute Erholung
Euer ForGen-Team
ForGen informiert: Der DNA-Nachweis und der Täter.