Viel los wieder für uns. Da Corona-bedingt noch immer keine „echten“ Kongresse in Präsenz stattfinden, haben wir diese und die kommende Woche nahezu täglich immer wieder online-Weiterbildungen. Dr. Modrow durfte sich einige Stunden über den Umgang mit DNA-Transfer in der Fallarbeit, vor Gericht und bei der Forschungsplanung (noch) schlauer machen und die Frau Doktor hat sich gerade mehrere Stündchen der Forensischen DNA-Analyse im Strafverfahren und der Rolle des Sachverständigen gewidmet.

Sehr schön und informativ und ganz besonders wichtig ist der immer wiederkehrende Hinweis auf die geforderte Objektivität des Experten. Ergebnisneutraliät ist ja sowieso eines unserer Lieblingswörter. Völlig egal muss es sein, ob der Tatverdächtige die Tat tatsächlich begangen hat und wie schlimm diese war. Wenn der DNA-Befund nicht ausreicht oder aber die DNA-Spur auch anders erklärt werden kann (die Spur also nicht wirklich tatrelevant ist), dann ist es so und möglicherweise wird der Tatverdächtige freigesprochen.

Nur, weil sich eine Spur irgendwo befindet, muss diese nicht zwangsläufig vom Täter kommen. Man kann es nicht oft genug sagen!

Umso wichtiger, dass Sachverständige angehört werden und diese möglichst gut ausgebildet sind.

In diesem Sinne, jetzt ist ein bisschen Erholung angesagt und nächste Woche geht es dann weiter.

Hoffentlich genauso spannend wie heute.

Euer – nach einer Woche Fortbildung – jetzt etwas müdes ForGen-Team

Weiterbildung bei ForGen und die Rolle des Sachverständigen