Auch den ersten offiziellen Ringversuch 2024 haben wir erfolgreich und völlig fehlerfrei überstanden. Wie gab es zwei Teile: Der methodische Nachweis mit der Auswertung der genetischen Marker und dann die biostatistische Analyse mit einem Beispielfall.
Beide Nachweise benötigen wir für unsere Akkreditierung als Fachabstammungsgutachter bei der Deutschen Akkreditierungsstelle, um gerichtlich anerkannte Gutachten zu erstellen, die nicht nur in Deutschland, sondern auch weltweit anerkannt sind.
Tatsächlich gehört auch die „Rechnerei“ dazu. Oft sind die Fälle sehr einfach und natürlich haben wir mittlerweile Computerprogramme für so etwas. Aber wenn es um kompliziertere Konstellationen geht, wie Geschwisterschaften, Tante-Neffe usw. sieht das Ganze schon anders aus und man muss sehr aufpassen, richtige Hypothesen zu formulieren und man darf nie vergessen, dass es hier keine 100 % Aussagen geben kann (auch wenn manch seltsame Labore so etwas behaupten).
Wie aber schon erwähnt sind wir Forensiker und entsprechend formulieren wir unsere Aussagen so sicher, wie es geht. Und manchmal geht es eben nicht und die Leute müssen akzeptieren, dass es keine 100 %ige Aussage geben kann, ob z.B. zwei Personen Halbgeschwister sein können und dass mit Pech eine Wahrscheinlichkeit von nur 60 % erzielt wird. Dann ist der Gutachter nicht unfähig, dann hat nur die Statistik zugeschlagen…Unfähig ist nur der, der absolute Sicherheit verspricht.
Aber wir schweifen ab. Jetzt freuen wir uns einfach wieder einmal über diese schöne erneute Bestätigung.
Euer ForGen-Team