Überprüfte Standardarbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen
Für unser Labor existiert ein Qualitätsmanagementsystem. Alle humanen Abstammungsntersuchungen führen wir nach überprüften und akkreditierten Standardarbeitsanweisungen und Verfahrensanweisungen durch. Diese haben wir selbst in unserer langjährigen Tätigkeit im vorherigen Labor erstellt und sie für die neuen Räumlichkeiten angepasst.
Wir erfüllen mit unseren Abstammungsgutachten selbstverständlich auch die Anforderungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG).
Dies betrifft u.a.
- die Sachverständigen allgemein (u.a. naturwissenschaftliches Studium, langjährige Erfahrung mit Mindestanzahl untersuchter Gutachten, Fort- und Weiterbildung). Dabei sind die benötigten Qualifikationen personengebunden, so dass die geprüften Qualifikationen mit in unser neues Labor übernommen werden können:
» Urkunde DGAB Sachverständige I
» Urkunde DGAB Sachverständige II - die verantwortliche Sachverständige (Nicole von Wurmb-Schwark ist Fachabstammungsgutachterin der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung)
- das Labor (u.a. apparative und räumliche Ausstattung)
- die Methodik (u.a. laufende Akkreditierung, regelmäßige Überprüfung durch Ringversuche wie den der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung, DGAB, und den GEDNAP der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin)
» Urkunde Genetische Analyse 2015 II
» Urkunde Biostatistik 2015 II
» Urkunde Genetische Analyse 2016 I
» Urkunde Biostatistik 2016 I
» Urkunde Genetische Analyse 2016 II
» Urkunde Biostatistik 2016 II
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» Urkunde Genetische Analyse 2021 I
» Urkunde Biostatistik 2021 I
» Urkunde Genetische Analyse 2021 II
» Urkunde Biostatistik 2021 I
» Urkunde Genetische Analyse 2022
» Urkunde Biostatistik 2022
» Urkunde Biostatistik und Genetische Analyse 2023 I
» Urkunde Biostatistik und Genetische Analyse 2023 II
» Urkunde Biostatistik und Genetische Analyse 2024 I
» Urkunde Biostatistik und Genetische Analyse 2024 II - die Akkreditierung:
Selbstverständlich ist ForGen als forensisches Prüflabor nach ISO17025 für die Durchführung von Abstammungsuntersuchungen akkreditiert und erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung von Abstammungsgutachten.
» Akkreditierungsanlage D-PL-20545-02-00
» Liste der flexiblen Akkreditierung
Die humanen Spurenanalysen werden seit Oktober 2023 nicht mehr aktuell von der DAkkS überwacht, aber dennoch nach den optimierten und laufenden Arbeits- und Verfahrensanweisungen im Hause durchgeführt.
Laut Gesetzgeber muss für diese Untersuchungen (Spurenbestimmungen und genetische Analysen für Behörden und oder Privatpersonen) keine aktuelle Akkreditierung vorliegen.
Sicherung der Identität
Bei der Abstammungsanalyse untersuchen wir grundsätzlich keine Proben unbekannter Herkunft.
Routinemäßig werden heutzutage Mundschleimhautabstriche der Beteiligten entnommen, bei denen die folgenden Kriterien zur Sicherung der Identität eingehalten werden:
- Es werden immer die Identitäten aller Beteiligten (z.B. Kind, Kindesmutter, möglicher Vater) durch mehrere Überprüfungen sichergestellt.
- Hierzu wird ein Identitätsbogen ausgefüllt, in dem u. A. die Ausweisnummern eingetragen werden.
- Zusätzlich werden ein Fingerabdruck und ein Foto der Beteiligten angefertigt, so dass keine berechtigten Zweifel an der Identität der Untersuchten aufkommen können.
Daher sollen die Entnahmen auch nicht zuhause, sondern bei einem Arzt oder direkt bei uns von den Sachverständigen durchgeführt werden. Dies sichert zum einen offiziell die Herkunft der jeweiligen Abstriche, zum anderen schreibt das Gendiagnostikgesetz vor, dass alle Beteiligten vor der Untersuchung über die Methode und die möglichen Risiken aufgeklärt werden. Dies muss ebenfalls schriftlich dokumentiert sein.
Analysen nach dem Vieraugenprinzip
Selbstverständlich führen wir alle Analysen nach dem Vieraugenprinzip durch. D.h., jeder Schritt wird nachkontrolliert und auch alle Ergebnisse werden von zwei Sachverständigen überprüft.
Bei dem Ausschluss einer Vaterschaft (d.h., der Vater kann nicht der Erzeuger des untersuchten Kindes sein), wird generell ein sogenannter Wiederholerausschluss durchgeführt: Alle Proben werden unabhängig erneut untersucht, um einen Laborfehler auszuschließen. Erst wenn auch die zweite Analyse das identische Ergebnis erbringt (Vaterschaft ausgeschlossen) geben wir auch das zugehörige Gutachten heraus.